Grundsteuer
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist deren Einheitswert. Um aus dem Einheitswert die Grundsteuer zu berechnen, sind zwei Rechenvorgänge erforderlich. Zunächst sind die im Grundsteuergesetz festgelegten Steuermeßzahlen (z.B. für Zweifamilienhäuser 3,1 v.Tausend) auf den
Einheitswert anzuwenden. Das Ergebnis sind die Steuermeßbeträge, die das Finanzamt festsetzt und auch den Bürgern und den Gemeinden mitteilt. Durch die Multiplikation des Steuermeßbetrages mit dem vom Rat der Gemeinde Hasbergen festgesetzten Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer.
Hebesätze:
Grundsteuer A 320 v.Hundert
Grundsteuer B 320 v.Hundert
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.



