Grundsteuer

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist deren Einheitswert. Um aus dem Einheitswert die Grundsteuer zu berechnen, sind zwei Rechenvorgänge erforderlich. Zunächst sind die im Grundsteuergesetz festgelegten Steuermeßzahlen (z.B. für Zweifamilienhäuser 3,1 v.Tausend) auf den
Einheitswert anzuwenden. Das Ergebnis sind die Steuermeßbeträge, die das Finanzamt festsetzt und auch den Bürgern und den Gemeinden mitteilt. Durch die Multiplikation des Steuermeßbetrages mit dem vom Rat der Gemeinde Hasbergen festgesetzten Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer.

Hebesätze:
Grundsteuer A 320 v.Hundert
Grundsteuer B 320 v.Hundert

Leistungsbeschreibung
Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
nicht angegeben

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

Frau Obermeyer
05405 502 324