KUNA-Förderung in Hasbergen – Neue Fördermöglichkeiten

Veröffentlicht am: 12.01.2026
Im Rahmen der Klima-, Umwelt- und Naturschutz Förderung unterstützt die Gemeinde Hasbergen die Durchführung von klima- und umweltfreundlichen Maßnahmen, um den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung vor Ort zu stärken. Der Rat der Gemeinde Hasbergen hat Ende des letzten Jahres eine Erweiterung der Förderung beschlossen.

Im Jahr 2026 werden nun folgende Maßnahmen gefördert:

Balkonsolaranlagen: Zuschuss von 150 €

Batteriespeicher: Zuschuss von 150 € je Kilowattstunde (kWh) Kapazität, max. 1.000 €

Flächenentsiegelung: Zuschuss von 3 € je m2, max. 300 €, bei einer Fläche von mind. 10 m2

Dachbegrünung: Zuschuss von 10 € je m2, max. 1.000 €, bei einer Fläche von mind. 15 m2

Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften sowie Vereine, die in Hasbergen ihren Wohn- oder Firmensitz haben, können einen Antrag stellen.

Das Förderbudget ist begrenzt auf 30.000 € für die Förderung von Batteriespeichern und 20.000 € für die Förderung von Balkonsolaranlagen, Flächenentsiegelung und Dach-begrünung. Der Antrag ist vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn zu stellen. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides umgesetzt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der gemeindlichen Homepage unter Bauen > Allgemeines > Klimaschutz oder werden auf Anfrage zugesandt. Die Umsetzung der Maßnahme muss möglichst innerhalb von 3 Monaten, jedoch spätestens innerhalb des Kalenderjahres der Antragstellung erfolgen. Die konkreten Förderbedingungen sind der KUNA-Förderrichtlinie zu entnehmen.

Sie haben Interesse? Dann gehen Sie die folgenden Schritte:

  1. Antragsformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises schriftlich unter Gemeinde Hasbergen, Hüggelplatz 1, 49205 Hasbergen
    oder per Mail an klima@hasbergen.de einreichen
  2. Bewilligungsbescheid abwarten. Aufgrund des neuen Haushaltsjahres kann es bis zur Ausstellung des Bewilligungsbescheides ein paar Wochen dauern.
  3. Maßnahme umsetzen und Nachweise bei der Gemeinde einreichen
  4. Nach anstandsloser Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Zuschuss.

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Frau Schürmann unter der Rufnummer 05405/502-422 oder per Mail schuermann@hasbergen.de gerne zur Verfügung.

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