KUNA-Förderung in Hasbergen – Neue Fördermöglichkeiten
Im Jahr 2026 werden nun folgende Maßnahmen gefördert:
Balkonsolaranlagen: Zuschuss von 150 €
Batteriespeicher: Zuschuss von 150 € je Kilowattstunde (kWh) Kapazität, max. 1.000 €
Flächenentsiegelung: Zuschuss von 3 € je m2, max. 300 €, bei einer Fläche von mind. 10 m2
Dachbegrünung: Zuschuss von 10 € je m2, max. 1.000 €, bei einer Fläche von mind. 15 m2
Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften sowie Vereine, die in Hasbergen ihren Wohn- oder Firmensitz haben, können einen Antrag stellen.
Das Förderbudget ist begrenzt auf 30.000 € für die Förderung von Batteriespeichern und 20.000 € für die Förderung von Balkonsolaranlagen, Flächenentsiegelung und Dach-begrünung. Der Antrag ist vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn zu stellen. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides umgesetzt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der gemeindlichen Homepage unter Bauen > Allgemeines > Klimaschutz oder werden auf Anfrage zugesandt. Die Umsetzung der Maßnahme muss möglichst innerhalb von 3 Monaten, jedoch spätestens innerhalb des Kalenderjahres der Antragstellung erfolgen. Die konkreten Förderbedingungen sind der KUNA-Förderrichtlinie zu entnehmen.
Sie haben Interesse? Dann gehen Sie die folgenden Schritte:
- Antragsformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises schriftlich unter Gemeinde Hasbergen, Hüggelplatz 1, 49205 Hasbergen
oder per Mail an klima@hasbergen.de einreichen - Bewilligungsbescheid abwarten. Aufgrund des neuen Haushaltsjahres kann es bis zur Ausstellung des Bewilligungsbescheides ein paar Wochen dauern.
- Maßnahme umsetzen und Nachweise bei der Gemeinde einreichen
- Nach anstandsloser Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Zuschuss.
Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Frau Schürmann unter der Rufnummer 05405/502-422 oder per Mail schuermann@hasbergen.de gerne zur Verfügung.



