Wohngeld

Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen Miet- und Lastenzuschüsse)
Ausstellung von Negativ-Bescheinigungen (für andere Wohngeldstellen) bzw. Bescheinigungen über den Bezug von Wohngeld oder über bestehende Rückforderungen.

Antragsvoraussetzungen:
Es muss sich um einen Wohnraum in der Gemeinde handeln. Sie dürfen nicht zum ausgeschlossenen Personenkreis zählen (evtl. bei Auszubildenden und Studenten)

Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:
Mieter/innen von WohnraumWohnungseigentümer/innen

Unverbindliche Wohngeldberechnung

Hinweise zum Wohngeldantrag

Unterlagen:
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:

  • Antrag auf Mietzuschuss (Vordruck)
  • Mietbescheinigung (Vordruck)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Mietvertrag

Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)

  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
  • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung
  • Schwerbehindertenausweis
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Martin-Luther-Straße 12
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kontakte:

Herr Moormann
05405 502 231
Frau Schmied
05405 502 202