Wohngeld
Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen Miet- und Lastenzuschüsse)
Ausstellung von Negativ-Bescheinigungen (für andere Wohngeldstellen) bzw. Bescheinigungen über den Bezug von Wohngeld oder über bestehende Rückforderungen.
Antragsvoraussetzungen:
Es muss sich um einen Wohnraum in der Gemeinde handeln. Sie dürfen nicht zum ausgeschlossenen Personenkreis zählen (evtl. bei Auszubildenden und Studenten)
Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:
Mieter/innen von WohnraumWohnungseigentümer/innen
Unverbindliche Wohngeldberechnung
Unterlagen:
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf Mietzuschuss (Vordruck)
- Mietbescheinigung (Vordruck)
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
- Mietvertrag
Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
- Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
- Einkommensnachweise
- Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
- Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung
- Schwerbehindertenausweis
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung