Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Bestätigung - des Aufstellortes
Leistungsbeschreibung
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- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Antrag ist vor dem Aufstellen der Spielgeräte zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
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- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und dem Einzelfall.
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an.
Anträge / Formulare
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Antragsformular
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
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Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Was muss ich mitbringen?
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- Gewerbeanmeldung
-
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Kontakte:
Herr Tillner
05405 502 201



