Rentenantrag
Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (für alle Rentenversicherungsträger mit Ausnahme der Bundesknappschaft).
Versicherte, die mindestens 60 Monate Beitrags- oder Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder den letzten Beitrag dorthin geleistet haben, müssen ihren Rentenantrag bei der Bundesknappschaft stellen!
Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
- Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggf. Vertriebenen- /Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
- bei Bezug anderer Leistungen (z.B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
- Bei Aussiedlern: Registrierschein
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Rentenbescheid oder ggf. Rentenmitteilung des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n ggf. Nachweis über Ausbildung
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201