Krankenhilfe
Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist gemeldet und/oder hält sich hier auf.Der Antragsteller ist nicht krankenversichert.
Unterlagen
Von Personen, die keine laufende Hilfe beziehen, sind bei Antragstellung vorzulegen:
PersonalausweisNachweise über das gesamte EinkommenNachweise über evtl. vorhandenes VermögenNachweise über Miete und WohngeldNachweise über KrankenversicherungszeitenNachweise über Versicherungen
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201