Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes
Die Inanspruchnahme des Straßenraums, Bürgersteigs und der Seitennebenräume bedarf der Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. bei Festen, Umzügen, Bauarbeiten o.ä. sowie bei Großraum- und Schwertransporten der Fall. Zuständig für die Genehmigung ist der Landkreis Osnabrück, die Gemeinde muss jeweils ihr Einverständnis erklären.
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Herr Tillner
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