Gaststättenerlaubnis
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen werden, z.B. Schutz gegen Lärm-und Geruchsbelästigungen, im Hinblick auf hygienische Anforderungen, zeitliche und räumliche Beschränkungen bzw. Regelungen, z.B. Außengastronomie.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
19:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101



