Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kontakte:
Herr Tillner
05405 502 201