Aufstellen eines Grabsteins
Für das Aufstellen einer baulichen Anlage (Grabmal, Grabmauer) ist die Genehmigung zum Aufstellen durch den Friedhofsträger erforderlich.
Das Grabmal muß so gestaltet sein, dass es sich der Umgebung anpasst.
Antragsberechtigt ist nur der Nutzungsberechtigte.
Verweise:
Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Unterlagen
2-fache Skizze des Grabsteines mit Grundriß und Seitenansichten im Maßstab von 1:10 Angaben über Art und Bearbeitung des Grabsteine Angabe über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift Grabstättenbezeichnung, sofern diese nicht bekannt ist, sind die auf der Grabstätte beerdigten Verstorbenen zu nennen
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Gebühren:
20,00 Euro
Kontakte:
Frau Giesecke
05405 502 314