Antrag auf Entwässerungserlaubnis
Bei Neu-, Um,- und Erweiterungsbauvorhaben ist eine Genehmigung für den Anschluß an zentrale Abwasseranlagen notwendig.
Verweise:
Schmutzwasserabgabensatzung
Niederschlagswasserabgabensatzung
Unterlagen
2-fache Ausfertigung:
- Antragsvordruck (siehe Formulare)
2-fache Ausfertigung eines mit Nordpfeil versehenen amtlichen Lageplans 1:500 mit folgenden Angaben:
- Grundstücksbezeichnung
- Straße und Hausnummer
- vorhandene bzw. geplante Gebäude und befestigte Flächen
- Grundstücksgrenzen
- Lage der vorhandenen bzw. geplanten Haupt- und Anschlusskanäle
- Lage dervorhandenen bzw. geplanten Abwasservorbehandlungsanlagen
- Schnittplan 1:100
- Grundrisse des Kellers und aller Geschosse 1:100
- Schmutzwasserleitungen sind mit durchgezogenen, Niederschlagswasser mit gestrichelten Linien darzustellen. Folgende Farben sind zu verwenden: für vorhandene Anlagen schwarz , für neue Anlagen rot und für abzubrechende Anlagen gelb.
- Nachweis naturschutzrechtlicher Maßnahmen (nur bei Festsetzungen im Bebauungsplan)
- Betriebsbeschreibung (nur für Gewerbebetriebe)
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (soweit erforderlich)
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Herr Schmedinghoff
05405 502 310
Herr Teeken
05405 502 318