Umtausch in einen EU-Führerschein
Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), besteht für Sie die Verpflichtung, diesen Führerschein in ein neues EU-einheitliches Dokument umzutauschen. Aber keine Eile mit dem Umtausch Ihres Führerscheins in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein. Dieser Umtausch muss nicht „von heute auf morgen“ vorgenommen werden. Die Fristen, bis zu denen der Umtausch spätestens abgewickelt werden muss, umfassen einen Zeitraum vom 19.01.2022 bis zum 19.01.2033 – je nach Ihren Geburtsdatum beziehungsweise Ausstellungsdatum Ihres jetzigen Führerscheins.
Unabhängig von diesen Fristen ist der Besitz eines Kartenführerscheins Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, der Ausstellung einer Fahrerkarte oder der Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Unterlagen
- der bisherige Führerschein im Original
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von er Kreisverwaltung Osnabrück ausgestellt wurde oder für den Fall, dass ihr bisheriger Führerschein nicht mehr lesbar ist.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel
Weitere Informationen
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch zeitlich befristet. Daran kann man erkennen, dass er nach Ablauf der Frist nicht mehr verwendet werden darf. Zwischenzeitlich haben Sie direkt von der Bundesdruckerei Ihren neuen Führerschein erhalten.
Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden. Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.



