Reisepass
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.
Unterlagen
Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.
Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Gebühren:
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung



