Gaststättenerlaubnis

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen werden, z.B. Schutz gegen Lärm-und Geruchsbelästigungen, im Hinblick auf hygienische Anforderungen, zeitliche und räumliche Beschränkungen bzw. Regelungen, z.B. Außengastronomie.



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101