Krankenhilfe
Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist gemeldet und/oder hält sich hier auf.Der Antragsteller ist nicht krankenversichert.
Unterlagen
Von Personen, die keine laufende Hilfe beziehen, sind bei Antragstellung vorzulegen:
PersonalausweisNachweise über das gesamte EinkommenNachweise über evtl. vorhandenes VermögenNachweise über Miete und WohngeldNachweise über KrankenversicherungszeitenNachweise über Versicherungen
Die Zuständigkeiten gliedern sich wie folgt:
A - G: Frau Schmied
H - N: Herr Tillner
O - Z: Herr Moormann
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Kontakte:
Herr Moormann
05405 502 231
Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201


