Wohngeld Mietzuschuss und Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Leistungsbeschreibung
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

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Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben

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Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Anträge / Formulare
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
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Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsbehelf
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

Frau Karki
05405 502 230
Herr Moormann
05405 502 231
Frau Schmied
05405 502 202
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