Wohngeld Mietzuschuss und Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
Leistungsbeschreibung
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Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
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Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Bearbeitungsdauer
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)
nicht angegeben
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
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Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
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nicht angegeben
Was muss ich mitbringen?
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- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Kontakte:
Frau Karki
05405 502 230
Herr Moormann
05405 502 231
Frau Schmied
05405 502 202


