Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Leistungsbeschreibung
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Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen
Wohnsitz anmelden
, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
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Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Bearbeitungsdauer
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in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
0
Tage
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
19:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
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Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
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Was muss ich mitbringen?
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Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Kontakte:
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101


