Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Welche Fristen muss ich beachten?
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)
Die Frist zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters darf noch nicht abgelaufen sein; die Frist beläuft sich auf 80 Jahre seit Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister.
Was sollte ich noch wissen?
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Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Einzelfallabhängig
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
19:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Kontakte:
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101


