Jugendpflege
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es gibt keine Frist.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
weiterführende Links
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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)
Es entstehen keine Kosten.
Anträge / Formulare
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nicht angegeben
Rechtsbehelf
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Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Was muss ich mitbringen?
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Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Kontakte:
Frau Barz
05405 502 120


