Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Leistungsbeschreibung
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Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, die die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Was sollte ich noch wissen?
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nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
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Einzelfallabhängig
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
19:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I Berlin.
Anträge / Formulare
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Der Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
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Antrag bei Gericht
Was muss ich mitbringen?
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Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.
Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- der Personenstand,
- der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt,
- die Staatsangehörigkeit,
- sowie ggf. die letzten Ehe und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.
Kontakte:
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101


