Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
19:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Kontakte:
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101


