Aufstellen eines Grabsteins
Für das Aufstellen einer baulichen Anlage (Grabmal, Grabmauer) ist die Genehmigung zum Aufstellen durch den Friedhofsträger erforderlich.
Das Grabmal muß so gestaltet sein, dass es sich der Umgebung anpasst.
Antragsberechtigt ist nur der Nutzungsberechtigte.
Verweise:
Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Unterlagen
2-fache Skizze des Grabsteines mit Grundriß und Seitenansichten im Maßstab von 1:10 Angaben über Art und Bearbeitung des Grabsteine Angabe über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift Grabstättenbezeichnung, sofern diese nicht bekannt ist, sind die auf der Grabstätte beerdigten Verstorbenen zu nennen
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Gebühren:
20,00 Euro
Kontakte:
Frau Giesecke
05405 502 314



