Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann auf Antrag nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für die Dauer von 10, 20 und 30 Jahren möglich.
Unterlagen:
Nutzungsrechturkunde
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00
Samstag:
geschlossen
Sonntag:
geschlossen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Giesecke
05405 502 314