Unterhaltssicherung Wehrdienst/Zivildienst

Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehr- und Zivildienstleistende.

Für die Beantragung sind Anträge im Bürgeramt der Gemeinde erhältlich. Zuständige Behörde ist der Landkreis Osnabrück.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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