Kurzzeitkennzeichen (ehemals Rote Kennzeichen)

Kurzzeitkennzeichen werden nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind maximal für 5 Tage gültig. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.

Zuständig ist der Landkreis Osnabrück (Straßenverkehrsbehörde). Bitte informieren Sie sich dort.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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