Europäischer Feuerwaffenpass

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition bei Besuchen in andere Mitgliedsstaaten der EU (Schengener Abkommen!) mitnehmen möchte, benötigt hierfür u. a. einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Zuständige Behörde ist der Landkreis Osnabrück.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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