Informationen zur Bundestagswahl
Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Bürgerbüro, Hüggelplatz 1, 49205 Hasbergen
Tel.: 05405 / 502111
Fax: 05405 / 50266
E-Mail: wahlen@hasbergen.de
Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Wahlbüro geöffnet:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 08.00 - 15.00 Uhr
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
· das 18 Lebensjahr vollendet haben,
· seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
· nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlbenachrichtigung
Wer am Stichtag 12. Januar 2025 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 02. Februar 2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden.
Briefwahl
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Bundestagswahl 2025 die Möglichkeit der Briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025; damit auch die persönliche Abholung der Unterlagen hier im Wahlbüro.
Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?
- Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
- Ab sofort ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief hier möglich: BRIEFWAHL https://www.hasbergen.de/wahlen/briefwahl
- Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro. Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und den Wahlbenachrichtigungsbrief vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
- Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Brief im Wahlbüro ab, oder aber Sie senden ihn im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familienname,
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort,
- Ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20.02.2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Für den rechtzeitigen Zugang der Wahlunterlagen hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wahlsonntag
Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf dem Benachrichtigungsbrief angegeben ist – und zwar von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Bekanntmachung Einsichtnahme WVZ und Erteilung von Wahlscheinen 23012025