Digitale Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 gesetzlich verpflichtend

Veröffentlicht am: 16.05.2025
Ausgedruckte Lichtbilder für den Personalausweis oder den Reisepass? Das war einmal.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Neuausstellungen von Personalausweisen und Reisepässe zu verwenden. Es sind ausschließlich nur noch digitale Lichtbilder für diese Ausweisdokumente zulässig. Ziel der Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen, wie das sogenannte „Morphing“ zu verhindern. Bürger*innen können die digitalen Lichtbilder als Servicedienstleistung direkt vor Ort im Bürgerbüro (gebührenpflichtig) im Rathaus Hasbergen erstellen oder die Angebote von zertifizierten Fotografen nutzen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, ein Foto an jedem anderen Ort bei einer lizensierten Stelle erstellen zu lassen.

Eine vorherige Terminvereinbarung zur Beantragung eines Ausweisdokumentes und für andere Angelegenheiten ist weiterhin erforderlich. 

Dafür können Sie einfach einen Termin über unsere Homepage buchen.