Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Annelie Schmied | 05405/502- 202 | ![]() |
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Herr Martin Tillner | 05405/502- 201 | ![]() |
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Voraussetzungen:
Vollendung des 63. Lebensjahres, Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und
Berücksichtigungszeiten) Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bei Kürzung der Rente möglich.
Verweis:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück -
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief)
Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art
der Krankenversicherung) Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief)
Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art
der Krankenversicherung) Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein
Rechtsgrundlage
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)