Erschließungskosten
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Hanno Korte | 05405/502- 312 | ![]() |
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Frau Nadine Westenberg | 05405/502- 315 | ![]() |
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Frau Margarete Bensmann | 05405/502- 313 | ![]() |
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Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe des Baugesetzbuches.
Die Erschließungskosten umfassen
Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die ErschließungsanlagenKosten für die erstmalige Herstellung einschließlich
der Einrichtung für ihre Entwässerung und ihre BeleuchtungÜbernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch