Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Hanno Korte | 05405/502- 312 | ![]() |
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Frau Nadine Westenberg | 05405/502- 315 | ![]() |
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Herr Heiner Kastilan | 05405/502- 317 | ![]() |
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Frau Margarete Bensmann | 05405/502- 313 | ![]() |
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Durch eine Bauvoranfrage kann entschieden werden, ob ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Es können einzelne baurechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück. Die Unterlagen sind aber über die Gemeinde einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare | |
Bauvorbescheid Antrag |
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