Lärmaktionsplan
Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen strategische Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne aufzustellen. Diese europäische Richtlinie wird durch die 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Bundesrecht umgesetzt.
In der 1. Stufe müssen strategische Lärmkarten und Aktionspläne für
Ballungsräume > 250.000 Einwohner die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz pro Jahr (>16.438 Kfz pro Tag) die Umgebung von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr die Umgebung von Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr Ballungsräume > 100.000 Einwohner die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz pro Jahr die Umgebung von Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge pro Jahr die Umgebung von Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr
aufgestellt werden.
Das Ergebnis der Stufe 1 liegt nun vor und wurde vom Rat beschlossen:
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In der 1. Stufe müssen strategische Lärmkarten und Aktionspläne für
Das Ergebnis der Stufe 1 liegt nun vor und wurde vom Rat beschlossen:
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Lärmaktionsplan Stand 22.06.2009 |
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